Kostenvoranschlag |
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Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens. Dieses gilt nicht für Schäden, die unterhalb der Bagatellschadengrenze von 727,37 Euro (Schadensminderungspflicht) liegen. Für diese Schäden reicht der gegnerischen Versicherung der Kostenvoranschlag. Für diese Schäden bieten wir Ihnen einen preiswerten Kostenvoranschlag in Höhe von 79,00 Euro inkl. MwSt. an. |
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