Ausbildung |
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Sie interessieren sich für eine Weiterbildungsmaßnahme beim Sachverständigenbüro RS? Wir bieten ständig verschiedene Seminare an: |
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Eine Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, da es sich bei diesem Seminar nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG um eine anerkannte berufliche, nicht umsatzsteuerpflichtige Bildungsmaßnahme handelt. |
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Sachverständigenbüro RS |
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