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Sie interessieren sich für eine Weiterbildungsmaßnahme beim Sachverständigenbüro RS? Wir bieten ständig verschiedene Seminare an:
Eine Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, da es sich bei diesem Seminar nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG um eine anerkannte berufliche, nicht umsatzsteuerpflichtige Bildungsmaßnahme handelt.
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Sachverständigenbüro RS
Hr. Ralph Stadler
Nürnberger Strasse 96
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